Allgemeine Geschäftsbedingungen
FDE Service Catering Vermögens- und Beteiligungs- GmbH
Heerstrasse 60
65205 Wiesbaden
Geschäftsführer Jörn Katthöfer, Amtsgericht Wiesbaden HRB 18529, Ust.-Id.-Nummer DE225683965.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen Ihnen hier zusätzlich zum Download oder Ausdruck zur Verfügung.
Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Veranstaltungsverträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.
Vertrag
Der Vertrag kommt durch Rücksendung des vom Kunden, beziehungsweise dessen Vertreters, unterschriebenen Angebots an uns zustande.
Leistungsumfang
Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung wird 7 Tage vor der Veranstaltung endgültig vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine danach mitgeteilte Änderung der Gästezahl ändert den Leistungsinhalt nur dann, wenn wir uns hiermit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen. Wird für die Lieferung von Equipment zusätzliches Personal oder eine separate Anfahrt notwendig, wird dies gesondert in Rechnung gestellt.
Fälligkeit und Verzug
Das vereinbarte Entgelt ist 10 Tage nach Rechnungsdatum der Rechnung, die wir für unsere Leistungen erstellt haben, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen.
Preise, Zahlung und Inkasso
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten sich um mehr als 5% für uns erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung den Vertrag zu kündigen, wenn für ihn die Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird.
Vorauszahlung
Bei Aufträgen über einem Wert von € 6.000,- erbitten wir 50% des gesamten Rechnungsbetrages spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin als Vorauszahlung zu leisten.
Termine
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch.
Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen
Sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist, hat der Kunde das geliehene Geschirr einen Tag nach Lieferung zur Abholung bereitzustellen. Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Stornierung oder Kündigung
Bei Stornierung oder Kündigung eines Vertrages durch den Kunden kann für bereits entstandene Kosten ein pauschaler Aufwandsersatz in Anspruch genommen werden. Hier gelten folgende Fristen: Bei Rücktritt/Stornierung von Bestellungen innerhalb von 30 Tagen vor Liefertermin wird eine Pauschale von 30% des Nettopreises berechnet, innerhalb von 10 Tagen 60% und innerhalb von 3 Tagen 100%. Kann die Ware an einen Dritten weitergegeben werden, so haftet der Besteller für etwaige Differenzen.
Ein Anspruch auf Belieferung des Kunden besteht dann nicht, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Kunden zu erwarten ist. Ansprüche auf Schadensersatz durch den Kunden sind ausgeschlossen.
Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist.
Mängel
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie uns diese sofort an. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Verantwortliche mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.
Pflichten des Kunden
Unser Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern und uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist.
Besichtigungsrecht
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen und, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht, diese zurückzunehmen.
Nutzung von Mietgegenständen
Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort benutzen.
GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Kunde.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe, Zahlung und Gerichtsstand ist Wiesbaden.